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Eine
Information des Eigenheimerverbandes Deutschland e.V. (vormals BDSE e.V.):
Wasser
ist ein Menschenrecht und keine Handelsware!
Die
EU-Kommission plant – wie dem Entwurf einer entsprechenden Richtlinie zu
entnehmen ist – den Markt für die Wasserrechte zu öffnen und somit
letztendlich die Privatisierung der Wasserversorgung zu betreiben. Extrem ist
die Situation in Südeuropa, wo nach Privatisierungen die Preise um ein
Vielfaches gestiegen sind und die Wasserqualität erheblich nachgelassen hat.
Aber auch in Deutschland haben wir –
siehe Berliner Wasserbetriebe - nicht gerade gute Erfahrungen mit der (Teil-)Privatisierung
gemacht.
Die
kommunale Wasserwirtschaft dagegen funktioniert hervorragend. Gemeinden und Städte
sind der Garant dafür, dass die Bevölkerung täglich ortsnah gewonnenes,
naturbelassenes und frisches Wasser genießen kann – und das zu einem vernünftigen
und sozial verträglichen Preis.
Wasser
ist eine natürliche Lebensgrundlage und keine beliebige Handelsware.
Erfolgreich und mit erheblichem Aufwand schützen die örtlichen Wasserwerke die
Wassereinzugsbereiche; sie fördern ökologisch bewirtschaftete Gebiete und
leisten somit einen unverzichtbaren Beitrag zur Naturerhaltung. Für
Liberalisierungseffekte ist der Wassermarkt nicht geeignet. Die Verbraucher
wollen kein standardisiertes Einheitswasser sondern ein naturreines
Lebensmittel.
„Daher“,
so Heinrich Rösl, Präsident des Eigenheimerverbandes Deutschland e.V.,
„fordern wir alle Bürger auf, die Europäische Bürgerinitiative „Wasser
ist ein Menschenrecht“ zu unterstützen, damit die notwendige 1 Million
Unterschriften gegen dieses Vorhaben zusammen kommen.“
Weitere
Einzelheiten sowie die Unterschriftsmöglichkeit findet man unter
www.right2water.eu/de.
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen
Informationen für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Abwasser in Nordrhein-Westfalen gelangt durch geschätzte 200.000 km private Abwasserleitungen in die öffentliche Kanalisation und zu den Kläranlagen. Sind Leitungen in diesem System undicht, so sickert entweder das Schmutzwasser aus der undichten Leitung und verunreinigt Boden und Grundwasser oder es dringt Grundwasser in die Leitung ein (sogenanntes Fremdwasser), vermischt sich mit dem Schmutzwasser und muss in der Kläranlage teuer gereinigt werden. Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen unternehmen deshalb große Anstrengungen, um schadhafte Abwasserkanäle zu sanieren. Nachhaltig ist die Sanierung des Gesamtsystems jedoch nur, wenn auch die privaten Abwasserleitungen intakt sind.
Kontakt Dichtheitsprüfung
Infotelefon (0203) 283 -50 01
E-Mail: dichtheitspruefung@wb-duisburg.de
Sollten Sie eine Beratung zur Dichtheitsprüfung oder zu den möglichen Sanierungsverfahren wünschen, steht Ihnen unser Team, u. a. mit einem zertifizierten Kanal-Sanierungs-Berater zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Wichtige Telefonnummern:
Infotelefon (0203) 283 -30 00
Kundenservice (0203) 283 -40 00
Sperrgutabholung (0203) 283 -50 00
Fax (0203) 283 -50 10
Eine Liste der zugelassenen Sachkundigen finden Sie im Internet unter:
www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit
Die Sparkassenfinanzgruppe informiert:
"Beratungsdienst Geld und Haushalt" • Kontakt: Frau Claudia Eckermann-Seel • Tel.: 0228 254904
oder den Vorstand des SB-NRW bei Interesse ansprechen!
Neuregelung
zur Erlangung des 60 €-Zuschusses
Auf der Beiratssitzung vom 10. November wurde beschlossen, den Zuschuss folgendermaßen zu gewähren:
Siedlergemeinschaften mit weniger als
50 Mitgliedern erhalten den Zuschuss einmal pro Jahr
Siedlergemeinschaften mit mehr als
50, aber weniger als 100 Mitgliedern erhalten den Zuschuss zweimal pro Jahr
Siedlergemeinschaften mit mehr als
100 Mitgliedern erhalten den Zuschuss dreimal pro Jahr
Auszug
aus der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(4) Im Erdreich oder unzugänglich
verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten, ausgenommen
Niederschlagwasserleitungen und Leitungen, die in dichten Schutzrohren so
verlegt sind, dass austretendes Abwasser aufgefangen und erkannt wird, sind nach
der Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Über das
Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist eine Bescheinigung zu fertigen. Die
Bescheinigung ist von dem Eigentümer oder der Eigentümerin aufzubewahren und
der Bauaufsichtsbehörde oder der Gemeinde auf Verlangen vorzulegen. Die
Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchstens zwanzig Jahren zu
wiederholen.
(5)
Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung gemäß
Absatz 4 bei einer Änderung, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2015
durchgeführt werden. Wenn sich die Abwasserleitung auf einem Grundstück in
einem Wasserschutzgebiet befindet, zur Fortleitung industriellen oder
gewerblichen Abwassers dient und vor dem 01. Januar 1990 errichtet wurde oder
zur Fortleitung häuslichen Abwassers dient und vor dem 01. Januar 1965
errichtet wurde, endet die Frist am 31. Dezember 2005.
Das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die Besteuerung von ausschließlich selbstgenutztem Grundbesitz richtete, nicht angenommen. Für weitere Informationen folgen Sie bitte nachfolgend aufgeführtem Link
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060621_1bvr164405.html
Wie bereits mehrfach berichtet, bietet der Siedlerbund Nordrhein-Westfalen e.V. Mitgliedsausweise an. Nunmehr besteht auch für die Einzelmitglieder die Möglichkeit, Ausweise zu beantragen. Die Ausweise werden zu einem Selbstkostenpreis von 1,00 € pro Ausweis für Einzelmitglieder auf Wunsch erstellt. Von daher bitten wir Einzelmitglieder, die einen Ausweis haben wollen, um kurze schriftliche Mitteilung (Postkarte, Fax, E-Mail)
Siedlerbund NRW e.V.
Herr Dr. Dirk Textor
Am Golfplatz 5
47269 Duisburg
Der Vorstand des Siedlerbundes steht Ihnen telefonisch jeden Donnerstag zwischen 19:30 Uhr und 21:30 Uhr zur Verfügung. Außerhalb dieser Sprechzeiten steht Ihnen ein Anrufbeantworter zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie uns jederzeit per Fax oder E-Mail erreichen.
Bankverbindung: Stadtsparkasse Duisburg • BLZ 350 500 00 • KtoNR: 215 000 845
Seit dem 1. April 2004 steht das Postbank-Konto für Überweisungen nicht mehr zur Verfügung. Wir bitten die betroffenen Mitglieder, gegebenenfalls ihren Dauerauftrag zu ändern!
Telefonnummer: 0203 / 7290801
Änderung
der Sprechzeiten
Am 29.04.2018 hat unsere Arbeitstagung in Oberhausen Buschhausen stattgefunden. Weitere Informationen finden sie auf der Zusammenfassung der Präsentation des Vorstandes (pdf-Datei), sowie im Protokoll der Veranstaltung (pdf-Datei).
Am 29.04.2018 hat unsere Arbeitstagung in Oberhausen Buschhausen stattgefunden. Weitere Informationen finden sie auf der Zusammenfassung der Präsentation des Vorstandes (pdf-Datei), sowie im Protokoll der Veranstaltung (pdf-Datei).
Am 29.04.2018 hat unsere Arbeitstagung in Oberhausen Buschhausen stattgefunden. Weitere Informationen finden sie auf der Zusammenfassung der Präsentation des Vorstandes (pdf-Datei), sowie im Protokoll der Veranstaltung (pdf-Datei).
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